Heizen mit Holz

Lust auf Feuer und Flamme?

Hinweise zur Errichtung/Aufstellung von Feuerstätten und zur Verbrennung von Holz

Es ist schön zu Hause zu sein und sich warm und geborgen zu fühlen.

Zu dieser Zufriedenheit kann Ihr Schornsteinfeger viel beitragen!

Hinweise für die Errichtung und den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe

Eine Feuerstätte für feste Brennstoffe, insbesondere zur Verbrennung von Holz, kann durchaus für eine behagliche Wohnung sorgen und zusätzlich die Umwelt und den Geldbeutel entlasten.

Eine solche Feuerstätte bringt (aber nur) mit Sicherheit Behaglichkeit und Wohlbefinden.

Errichtung/Aufstellung

Bei der Errichtung oder Aufstellung sind die baurechtlichen Vorschriften (Hessische Bauordnung, Feuerungsverordnung und Technische Regeln) zu beachten.

Setzen Sie sich bitte vor der Errichtung oder Aufstellung einer Feuerstätte mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder Ihrer zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisterin in Verbindung (es besteht Anzeigepflicht). Er/Sie stellt die Ordnungsmäßigkeit sowie die Brand- und Betriebssicherheit fest, berät Sie neutral und hilft Ihnen Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden.

Wird die Ordnungsmäßigkeit festgestellt, wird dies bescheinigt.

Erst nach Vorliegen der Bescheinigung? Über die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage? darf diese betrieben werden. Dies dient Ihrer Sicherheit!

Betrieb der Feuerungsanlage

Bei dem Betrieb der Feuerungsanlage darf es nicht zu unzulässigen Emissionen (Luftverunreinigung und Gerüchen) kommen und der sichere Betrieb der Feuerungsanlage muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Auch hier ist der Schornsteinfeger Ihr Partner – er berät Sie und reinigt den Schornstein von Rußresten und Rückständen, welche bei der Verbrennung zwangsläufig entstehen.

Ihre Feuerungsanlage ist also in guten Händen; Sicherheit inklusive.

Feuchtigkeitsgehalt und Heizwert von Holz

Der Heizwert von lufttrockenem Brennholz (20 % Feuchtegehalt) ist etwa doppelt so hoch als von frisch geschlagenem Holz (60 % Feuchtegehalt).

Lagerzeiten für die Lufttrocknung

Holzart
Lagerzeit ca.? – Jahr/e

Tanne oder Pappe – 1

Linde, Weide, Erle, Fichte, Kiefer, Birke – 1,5

Buche, Esche, Obstbäume – 2

Eiche -2,5

Geruchs-Emissionen

Belästigungen und Beeinträchtigungen der Umgebung durch Feuerstätten für feste Brennstoffe werden sehr häufig auch durch Gerüche hervorgerufen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Hierbei handelt es sich um Geruchs-Emissionen von Rauchgasen verschiedener Zusammensetzung, die jede Person? je nach Empfindlichkeit, Häufigkeit und Dauer? anders empfinden kann. Gesundheitsgefahren sind von diesen Geruchsemissionen kaum zu befürchten.

Schadstoff-Emissionen

Ist die Leistung der Feuerstätte zu groß oder wird für die Verbrennung feuchtes Holz verwendet, ist eine optimale Verbrennung nicht mehr möglich. Die Feuerraumtemperatur sinkt und die Bildung von Schwelgas-Emissionen mit geruchsträchtigen Produkten wird beschleunigt. Dadurch können insbesondere in der Anheizphase Belästigungen und Beeinträchtigungen der Nachbarschaft auftreten; dies ist unzulässig. Bei der Verbrennung von festen Brennstoffen ist es erforderlich, dass die brennbaren Gase? die durch hohe Wärmeeinwirkung aus dem Brennstoff entweichen? sich bei hohen Temperaturen in der Feuerstätte mit Luft in ausreichender Menge gut vermischen und mit Flamme vollkommen verbrennen. Glanzrußbildung (kann zum Rußbrand im Schornstein führen) und Schadstoff-Emissionen können somit weitgehend vermieden werden. Untersuchungen und Auswertungen von Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen haben ergeben, dass diese Beschwerden in den meisten Fällen auf eine unsachgemäße Bedienung der Feuerstätte zurückzuführen sind.

Beim Betrieb der Feuerstätte ist die Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten!

Unsere Empfehlungen:

– Holz nur in geeigneten (für Holz zugelassene) Feuerstätten verbrennen

– Nur naturbelassenes und genügend abgelagertes, trockenes Holz verwenden

– Holzstücke müssen gespalten und der Größe des Feuerraums angepasst sein.

– Immer für ausreichend Verbrennungsluft sorgen

– Holz muss mit heller Flamme verbrennen

– Nicht zu viel Brennstoff auf einmal auflegen

– Keine Abfälle und keinen Müll verbrennen. Dies ist unzulässig und kann Ihre Feuerstätte beschädigen!

– Regelmäßige Reinigung und Wartung der Feuerstätte vornehmen

– Rauch ist immer ein Zeichen für eine unvollkommene Verbrennung!

Dies ist unwirtschaftlich, führt zu Belästigungen und beeinträchtigt die Umwelt.