Feuerungsverordnung

Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung(Feuerungsverordnung – FeuVO) vom 03.Februar 2009 Allgemeine Info im Link unten. Falls Fachfragen zu Feuerungsanlagen bestehen, nutzen Sie das Fachwissen Ihres Schornteinfegermeisters. Er kann Ihnen zu Auslegungsfragen der Feuerungsverordnung und weiteren rechtlichen Fragen weiterhelfen. www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/por

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